Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
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Notar Dr. Tobias Hausch
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