Umwandlungen und Umstrukturierungen

Als Folge der Veränderung der tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse bei einem Unternehmen kann sich die ursprünglich gewählte Rechtsform bzw. Struktur des Unternehmens als nicht mehr angemessen oder nicht mehr den Bedürfnissen oder wirtschaftlichen Zielen des Unternehmers entsprechend darstellen. Möglicherweise müssen auch Kapitalgeber mit ins Unternehmen aufgenommen werden, um Investitionen finanzieren zu können. Auch kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen verbunden werden soll, um gemeinsam stärker am Markt auftreten und/oder Synergieeffekte nutzen zu können. Schließlich können auch steuerliche Erwägungen eine abweichende Rechtsform als den aktuellen Gegebenheiten besser entsprechend erscheinen lassen.

 

Das deutschem Recht sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Umwandlung bzw. Umstrukturierung von Unternehmen vor. Oftmals (so etwa beim Wechsel der Rechtsform, der Verschmelzung mehrerer Unternehmen, der Auf- oder Abspaltung bzw. der Ausgliederung von Unternehmen) ist dabei die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgesehen. Dieser übernimmt insofern die entsprechende Beratung und entwirft die für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen notwendigen Dokumente.

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