Testamente

Durch ein Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen für Ihren Nachlass treffen. Dabei ist es zunächst einmal möglich, andere Personen als die vom Gesetz vorgesehenen Personen als Ihre Erben zu bestimmen. Darüber hinaus besteht auch im Übrigen ein erheblicher Spielraum für Gestaltungen, etwa durch die Möglichkeit, einzelnen Personen bestimmte Gegenstände durch Vermächtnis zuzuwenden, oder durch die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckung. Begrenzt wird die Gestaltungsfreiheit bei einem Testament vor allem durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht von bestimmten nahestehenden Personen des Erblassers.

 

Im Rahmen eines Testaments können Sie zudem etwa auch einen Vormund für den Fall benennen, dass Sie bei Ihrem Tode minderjährige Kinder hinterlassen sollten.

 

Ein Testament kann als Einzeltestament oder - allerdings ausschließlich durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner - als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Die notarielle Beratung und Beurkundung helfen hier, Unklarheiten und Fehler zu vermeiden, die ansonsten häufig erst nach dem Tod des Erblassers erkennbar würden. Darüber hinaus kann durch ein notarielles Testament ein Erbscheinsverfahren nach dem Tode des Erblassers vermieden werden.

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