Unternehmenskaufverträge

Unternehmensverkäufe und -käufe können aus einer Vielzahl von Gründen veranlasst sein. Die rechtliche Ausgestaltung des Kaufs eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen ist vor allem von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So gelten etwa für die Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft erheblich andere Regeln als für die Übertragung von Anteilen an einer GmbH.

 

Bei dem Verkauf eines Unternehmens bzw. von Anteilen an einem Unternehmen ist häufig die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Im Falle der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH bedürfen der Verkauf und die Abtretung sogar der notariellen Beurkundung.

 

Der Notar berät über die im Einzelfall erforderlichen rechtlichen Schritte, die sich aus den Gesetzen und dem jeweils zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrag ergeben. Er entwirft die notwendigen Urkunden und leitet sie an das Handelsregister weiter. Dabei kann Ihnen der Notar auch in den Fällen als kompetenter Berater zur Seite stehen, in denen das Gesetz nicht zwingend eine notarielle Beurkundung der Rechtsgeschäfte vorsieht.

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