Sofern Sie die Aufteilung eines Objektes in Wohnungseigentum beabsichtigen, entwirft der Notar für Sie die erforderliche Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und stimmt diese mit Ihnen ab. Der Notar sorgt dafür, dass das Wohnungseigentum im Grundbuch gebildet wird und etwa von Ihnen geschlossene Folgeverträge mit weiteren Erwerbern umgesetzt werden.
Notar Dr. Tobias Hausch
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