Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Der Notar berät Verkäufer sowie Käufer im Interesse einer sachgerechten und klaren Vertragsgestaltung und sorgt für die Sicherung der Interessen sämtlicher Beteiligter des Vertrages. Vor der Beurkundung erhalten die Vertragsparteien einen Vertragsentwurf. Sofern Sie selber kein Unternehmer sind, Ihr Vertragspartner aber als Unternehmer handelt, steht Ihnen von Gesetzes wegen eine Bedenkfrist von vierzehn Tagen bis zum eigentlichen Beurkundungstermin zu. Der Vertragstext wird bei der Beurkundung vollständig vorgelesen und sein Inhalt erläutert.
Im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages sorgt der Notar für die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen und den Vollzug im Grundbuch. Dabei koordiniert der Notar auch den Zahlungsfluss zwischen Käufer und Verkäufer und den beteiligten Banken. Zum Abschluss der Transaktion erhalten Sie einen Grundbuchauszug als Beleg dafür, dass die von Ihnen mit Ihrem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen korrekt umgesetzt worden sind.
Notar Dr. Tobias Hausch
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