Eine Unternehmensnachfolge kann bereits zu Lebzeiten dadurch geregelt werden, dass das Unternehmen oder Anteile am Unternehmen auf den beabsichtigten Nachfolger übertragen werden. Frühzeitig bedacht werden sollte aber auch der Fall der durch den Tod des Unternehmers erfolgenden Nachfolge. Das Fehlen einer die relevanten Aspekte berücksichtigenden letztwilligen Verfügung kann hier das Ende eines Unternehmens und damit den wirtschaftlichen Ruin der Unternehmerfamilie einleiten.
Durch eine sinnvoll geplante Unternehmensnachfolge können der dauerhafte Fortbestand des Unternehmens gesichert und die Versorgung des Unternehmers und seiner Familie gewährleistet werden.
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sind die sich ergebenden gesellschafts-, familien-, erb- und steuerrechtlichen Fragen aufeinander abgestimmt zu lösen und in einer umfassenden Vertragsgestaltung umzusetzen. Hierbei steht Ihnen der Notar gerne als Berater zur Verfügung.
Notar Dr. Tobias Hausch
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